Als Privatversicherte:r oder Selbstzahler:in gehen Sie mit mir als Arzt einen direkten Behandlungsvertrag ein. Die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die anfallenden Kosten, die gesetzlichen Krankenkassen hingegen nicht bzw. nur in wenigen Ausnahmefällen. Die gestellten Rechnungen sind in jedem Fall zunächst durch Sie als Patient:in zu begleichen. Doch wie teuer sind Leistungen durch Ärzte denn überhaupt? Welche Kosten können Ihnen als Selbstzahler:in entstehen?
Grundlage für eine direkte Abrechnung durch Ärzte ist die sog. „Gebührenordnung für Ärzte“ (GoÄ). Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auflistung über mögliche Abrechnungen bei einem 2,3-fachen Gebührensatz (der für die meisten Leistungen zu Grunde gelegt wird). In einigen begründeten Fällen ist auch eine Steigerung des Gebührensatzes bis zum Faktor 3,5 (anstelle 2,3) möglich.
Wenn Sie Fragen zu den möglichen Kosten oder Ihrer Abrechnung haben, kontaktieren Sie mich bitte unter einer der angegebenen Möglichkeiten.